AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der K&K Pharma GmbH, Bocholt:

1. Allgemeines

Mit Auftragserteilung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen als für beide Teile verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nur insoweit an, als wir diesen schriftlich zugestimmt haben.

2. Angebote und Bestellungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen -auch über unsere Vertreter- gelten nur durch schriftliche Auftragsbestätigung als verbindlich angenommen. Bei prompt lieferbarer Ware gilt unsere Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung und Versandanzeige.

3. Mindestauftragswert

Bestellungen in unserem e-Commerce Shop unter einem Auftragswert von EUR 175,-- Netto werden mit den anfallenden Transport- und Verpackungskosten von EUR 11,80 Netto belastet. Ausgenommen von dieser Regelung sind schwergewichtige Güter. Bestellungen unter EUR 30,-- Netto werden zusätzlich mit einem Mindermengenzuschlag von EUR 10,-- Netto belastet.

4. Versandkosten

Unsere Lieferungen erfolgen auf billigstem Versandwege frei Haus. Bei Expreß- und sonstigen Eilsendungen geht die Differenz zum Preis der normalen Frachtgutsendungen zu Lasten des Kunden. Bei Sonderwünschen des Kunden werden die Nebengebühren berechnet. Abweichungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.

5. Lieferung und Lieferfrist

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen etc. befreien uns für die Dauer der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Treten Zweifel bezüglich der Kreditwürdigkeit eines Käufers auf, so sind wir jederzeit berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder die abgesandten Waren zurückzurufen und eine evtl. noch ausstehende Lieferung einzustellen. Wir sind bemüht, die angegebene Lieferzeit genau einzuhalten, jedoch können aus verspäteter Lieferung Ansprüche irgendwelcher Art nicht abgeleitet werden. Teillieferungen gelten als Einzelauftrag im Sinne unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

6. Mängelrügen

Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich erhoben werden, dabei sind Art und Umfang der Mängel sowie Nummer der Rechnung anzugeben.

Bei begründeter Mängelrüge sind wir lediglich verpflichtet, Lieferung mangelfreier Ware Zug um Zug gegen Rücknahme der beanstandeten Ware vorzunehmen. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Rücksendungen sind nur mit unserem vorherigen Einverständnis zulässig.

7. Retouren

Für eine von uns genehmigte Rücksendung hat der Käufer die Fracht- und Rollgeldgebühren bzw. Porto und Zustellungsgebühren zu tragen. Generell sind Humanarzneimittel von einer Rücknahme ausgeschlossen.

8. Zahlungsbedingungen

Die Kaufpreisforderung wird 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Bankeinzug gewähren wir innerhalb 10 Tagen 1 % Skonto. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Schecks gelten erst nach Gutschrift, Wechsel erst nach Einlösung am Verfalltag, als Zahlung. Sämtliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, ohne Mahnung vom Tage der Fällligkeit an Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu fordern.

Bei Gewährung von Ratenzahlungen wird der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als eine Woche in Rückstand gerät. Das gleiche gilt, wenn der Käufer mehrere Wechsel gegeben hat und ein Wechsel zu Protest geht, in diesem Falle werden alle später fälligen Wechsel sofort fällig.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an den gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer den Kaufpreis bezahlt hat. Der Käufer ist zur Weiterveräußerng der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Veräußerung im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen oder eine Verpachtung gelten nicht als Veräußerung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes und bedürfen unserer Zustimmung. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an uns ab. Die Abtretung der Forderungen soll vorläufig eine stille sein, d.h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung bis auf weiteres ermächtigt. Er ist aber nicht berechtigt, über Forderungen in anderer Weise z.B. durch Abtretung zu verfügen. Wir haben das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen. Wir werden aber davon Abstand nehmen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Ferner ist er verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und uns alle diejenigen Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns von den Pfändungen der Ware und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ware erheben, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine Eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, daß der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und daß die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen. Sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides Statt zu versichern, daß es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware entstanden sind.

Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die uns aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.

Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist D-46395 Bocholt.

11. Gerichtsstand

Ist der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis D-46395 Bocholt örtlich zuständig. Diese Vereinbarung gilt auch für Ansprüche aus Scheck und Wechsel.

12. Datenverarbeitung

Die Verkäuferin ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.